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Leistungsbeschreibung

zur turnusmäßig durchzuführenden orientierenden Legionellenuntersuchung

  • Bestandsaufnahme und Dokumentation der Hausinstallation
  • Meldung an das zuständige Gesundheitsamt nach § 13, Absatz 5 TrinkwV
  • Verbrauchsdatenauswertung pro Nutzeinheit Warmwasser und Kaltwasser
  • Ggf. Temperaturmessung in den am weitesten vom Trinkwarmwasserbereiter entfernten Nutzeinheiten
  • Abstimmung mit zuständigen Gesundheitsamt über
    – Anzahl der durchzuführenden Probenahmen pro Objekt
    – Festlegung der Nutzeinheiten zur Probenahme
  • Festlegung der Probenahmestellen am Trinkwarmwasserbereiter mit Eigentümer/Verwalter
  • Kennzeichnung der Probenahmestellen
  • Lieferung von Probenahmeventilen
  • Führen von Nutzerstammkarten mit Kontaktdaten
  • Präventiv- und/oder Sanierungsberatung
  • Terminvorausplanung der Probenahmen für Eigentümer/Verwalter unter Beachtung von Unzeiten
  • Ankündigung der bevorstehenden Probenahmen bei Eigentümer/Verwalter und Nutzern 2 Wochen vor Termin
  • Durchführung der turnusmäßigen Probenahme durch zertifizierte eigene Probenehmer
    Im Fall einer Verhinderung der Probenahme bei einem Ersttermin, wird ein 2. kostenfreier Probenahmetermin angeboten/vereinbart
  • Analytik und Auswertung in akkreditierten und zugelassenen regionalen Laboren
  • Benachrichtigung/Übermittlung der Untersuchungsergebnisse an Eigentümer/Verwalter
  • Benachrichtigung und elektronische Übermittlung des Untersuchungsergebnisses an das zuständige Gesundheitsamt
  • Benachrichtigung Nutzer über Hausaushang, wenn ohne Befund
  • 10-jährige Archivierung der Untersuchungsberichte
  • Anlage/Führen eines Betriebsbuches
  • Bei Überschreitung des techn. Maßnahmewertes der koloniebildenden Einheiten (KBE) von Legionellen:
    – Serienbrief/Hausaushang für Nutzer mit Nutzungshinweisen
    – Gegebenenfalls Einleitung weiterer notwendiger Maßnahmen in Abstimmung mit Eigentümer/Verwalter, Gesundheitsamt und Fachfirmen
  • Separate Beauftragung: Gefährdungsanalyse gem. § 16 TrinkwV

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